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Der Standesbeamte
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Standesbeamter in einer deutschen Großstadt | Eheschließungsrecht, Abstammungsrecht, Namensrecht, Personenstandsrecht, Internationales Privatrecht | Fragen gerne öffentlich oder per DM | Bitte bleiben Sie sachlich.
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Ab heute kann man eine geplante Änderung des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt schriftlich oder persönlich anmelden. Die eigentliche Erklärung ist dann frühestens nach einer dreimonatigen Wartefrist, also ab 1. November, möglich. 1/x

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Das Verfahren kann bei jedem deutschen Standesamt angestoßen werden, wobei Anmeldung und Erklärung beim selben Standesamt erfolgen müssen. Im Regelfall wird das das Wohnsitzstandesamt sein. 2/x

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