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Expertenrat für Klimafragen
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Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen (ERK) begleitet die Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gemäß gesetzlichem Auftrag nach §11 und §12 KSG. www.expertenrat-klima.de Impressum: www.expertenrat-klima.de/impressum/
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Ein starkes Statement aus dem heute veröffentlichten Thesenpapier von @klimasozial.bsky.socialzukunft-klimasozial.de

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…der Expertenrat für Klimafragen gewinnt an Expertise im Hinblick auf sein erweitertes Mandat nach §12(7) des neuen #KSG. Es sieht vor, dass der Rat in seinen Berichten zu sozialen Verteilungswirkungen, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen Stellung nimmt. (2/3)

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26/ Das Sondergutachten des Expertenrats für Klimafragen zu den Projektionsdaten 2024 ist auf unserer Website verfügbar: www.expertenrat-klima.de  Zum Sondergutachten : expertenrat-klima.de/publikationen/expertenrat-klima.de/news/#Klimaschutz#Klimaschutzgesetz

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25/ .. überführt wird, sehen wir Klärungsbedarf, wer in der Bundesregierung die Federführung innehat“, so Henning. Der Expertenrat empfiehlt der BuReg deshalb, durch Verordnungen zu spezifizieren, wie der Prozess zw. Feststellung der Notwendigkeit von Maßnahmen & dem Beschluss genau ablaufen soll.

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24/ Auch bzgl. der Verantwortlichkeit und Rollen zur Umsetzung des novellierten Klimaschutzgesetzes sieht der Expertenrat Klärungsbedarf. Henning: „Da mit der Novelle des Gesetzes die Handlungsverantwortung bei festgestellter Zielverfehlung auf die Bundesregierung als Ganze .."

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23/ Aus Sicht des Rats ergeben sich für diesen Prozess neue Anforderungen. Diese betreffen Fragen der Behandlung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit Projektionsrechnungen, Aspekte der verwend. Daten und Modelle sowie den Prozess zur Beauftragung und Erstellung der Projektionsdaten.

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22/ Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung, die die Projektionsdaten als neues Auslösekriterium für die Ergreifung zusätzlicher klimapolitischer Maßnahmen gewonnen haben, hat sich der Expertenrat außerdem mit dem Prozess zu deren Erstellung beschäftigt.

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21/ Zudem würde der Sektor Landnutzung LULUCF laut Projektionsdaten seine im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele weit verfehlen. @BrigitteKnopf: "Insgesamt fehlt für die Zeit nach 2030 eine langfristige Strategie, wie das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht werden kann.“

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20/ Auch in der Betrachtung über das Jahr 2030 hinaus sieht der Expertenrat Handlungsbedarf. So würden laut den Projektionsdaten die Ziele im Zeitraum 2031 bis 2040 überschritten und das Ziel der Treibhausgasneutralität würde weder bis zum Jahr 2045 noch bis 2050 erreicht.

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19/ „Der Fokus sollte hier auf den beiden für die europäische Lastenteilung relevanten Sektoren Gebäude und Verkehr liegen, die zudem die größten Zielüberschreitungen aufweisen“, ergänzt die stellvertretende Vorsitzende @brigitteknopf.bsky.social.

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