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Martin Fehndrich
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Mord ist halbwegs eindeutig definiert. Bei einem Parteiverbot geht es darum, was gesagt, geplant, geschrieben, gefordert wurde. Da kommt es schon darauf an, wie das im Kontext der anderen aussieht und ob es beim Ankläger, einer konkurrierenden Partei im Wettbewerb der Parteien, ähnlich aussieht.

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BMbijanmoini.de

Das sehe ich anders. Es ist eine Prüfung der Ziele der Partei und des Verhaltens ihrer Anhänger am Maßstab der FDGO. Sie ist komplexer als beim Mord, aber trotzdem objektiv. Der „Ankläger“ ist auch nicht eine andere Partei, sondern ist die BReg, der BR oder der BT.

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Martin Fehndrich
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