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Martin Fehndrich
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Hört sich strange an. Stimmzettelaustauschen sollte doch einfacher und schneller gehen und fällt danach am Stimmzettel praktisch nicht auf.

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Ich neige dazu nicht zu widersprechen. Die KI wird den Inhalt eher nicht erfassen und wenn doch, wäre das gut. Und die zu sehr verschlungenen Schachtelsätze darf sie behalten. Kurzum. Ich seh da keine Konkurrenz.

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Den 90 Millionen werden wohl einige Kosten für Fertigungskapazitäten und vielleicht auch Vormaterialien gegenüberstehen.

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Selbst ein grundsätzlich Verbotsbereiter dürfte Schwierigkeiten haben tragende Gründe in Positionen zu sehen, die sich auch bei andern finden. Damit dürfte sich ein Verfahren dann aber auch auf die wesentlichen Punkte beschränken, die noch nicht Mainstream sind.

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Es wäre wenigstens schwieriger eine herauszupicken und für verfassungswidrig zu erklären.

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Ziele der Partei und Verhalten der Anhänger muß man aber auch im Kontext der Ziele und Politik anderer Parteien und des Verhaltens derer Mitglieder sehen, um nicht einseitig in den Parteienwettbewerb einzugreifen. Und BReg, BR und BT bestehen praktisch ausschließlich aus Parteipolitikern.

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Mord ist halbwegs eindeutig definiert. Bei einem Parteiverbot geht es darum, was gesagt, geplant, geschrieben, gefordert wurde. Da kommt es schon darauf an, wie das im Kontext der anderen aussieht und ob es beim Ankläger, einer konkurrierenden Partei im Wettbewerb der Parteien, ähnlich aussieht.

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Wie groß ist die Gefahr einer erfolgreichen tu quoque Verteidigung durch Aussagen und Handlungen von Politikern anderer Parteien?

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Als Patient ist es ja auch einfacher, man behält die Kontrolle, weiß was draufsteht, und man weiß, daß und was der Arbeitgeber bekommen hat, weil man es ihm selber gegeben hat.

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Ich kann mir keine erfolgreiche Rummbrüllwahl vorstellen. Eher daß das Thüringer Verfassungsgericht die Sitzungsleitung festlegen muß.

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Martin Fehndrich
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