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Seit über 15 Jahren arbeitet die Klägerin als Abteilungsleiterin bei Daimler und verdient seit Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit weit weniger als ihre männlichen Kollegen. Objektive Gründe für die Gehaltslücke kann der Konzern nicht vorweisen - es fehlt an Transparenz.
Kriterien für Gehaltsunterschiede müssen objektiv und nachvollziehbar sein, z.B. Erfahrung, Leistung o. Dienstalter. Kann der Arbeitgeber nicht erklären, warum eine Frau für die gleiche Arbeit weniger verdient, liegt eine #Entgeltdiskriminierung vor. Das ist verboten.
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