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HateAid
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Denn Menschenrecht gilt auch digital. Wir engagieren uns für Betroffene von Online-Hass und die Demokratie im Netz. Unterstütze hier: hateaid.org/spenden
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In Claudia Roths konkretem Fall muss der Nutzer nun den Inhalt löschen und trägt die Verfahrenskosten. Wir freuen uns über diesen Erfolg mit der Kanzlei Cronemeyer Haisch und Rechtsanwältin @verenahaisch.bsky.social#HassKostet (4/4)
Manchmal gelingt es, die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit zu erwirken. 💪🏼♥️
Haftung für Inhalte von Social Media ist eines der großen Probleme unserer Zeit. Insofern begrüße ich das Urteil.
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