HP
spannend sind meines Erachtens weniger die auf der Hand liegenden Anpassungen (zB im StGB oder BDG) als die Frage, inwieweit "besondere Informationszugangsregelungen" in anderen Gesetzen zu ändern sind, damit sie dem neuen Grundrecht (Art. 22a B-VG) entsprechen - da habe ich noch nicht viel gehört
HP