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EGMR: Zöldi/Ungarn - Die Weigerung zweier Stiftungen, die mit öffentlichem Geld von der ungarischen Nationalbank eingerichtet wurden, einer Journalistin die Empfänger von Zuwendungen (Forschungsförderungen etc.) namentlich zu nennen, verletzte Art. 10 EMRK hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-23... /2
der Journalistin ging es ausdrücklich um die Identität der Förderungsempfänger, und der EGMR betont, dass diese sich um öffentliche Zuschüsse beworben hatten und es wurde auch nicht aufgezeigt, dass die Nennung ihrer Namen sie im Schutz ihres Privatlebens beeinträchtigen könnte
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