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andreas vargas
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Le Nguyen als Doppelname ist mir so nicht nicht untergekommen. Und wir reden hier wohl von einer deutschen Staatsangehörigen.

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Den Anteil gibt es safe.

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Da sich Juristen über solche Dinge vortrefflich streiten, ist es immer schön, wenn Laien sagen, daran wäre nichts komplexes.

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Ein Wahnsinn. 😐

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Ja. An der Stelle wird die Nichtbeurkundung noch ein bisschen seltsamer. Aber ohne den Fall im Detail zu kennen, kann man schlecht was dazu sagen. Ich nehme an das Standesamt hat eine Zweifelsvorlage ans Gericht gesendet.

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Warum genau soll der Nachname die Staatsbürgerschaft behindern? Das ergibt rechtlich und praktisch keinen Sinn. Es könnte maximal eine hinkende Namensführung entstehen. That’s it.

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Wenn die Mutter deutsch ist, ist das Kind qua Geburt ebenfalls deutsch. Die weitere Staatsbürgerschaft interessiert uns dann erstmal nicht. Deutsches Namensrecht. Das kennt derzeit aber NOCH keine Doppelnamen ohne Bindestrich. Aber schon sehr bald.

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Sowohl als auch. Es gibt Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft ausschließen und Kinder erhalten nicht automatisch die dt. Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter ODER der Vater nicht weitere Bedingungen erfüllt.

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Nein haben sie nicht. Bitte kein Halbwissen verbreiten. Danke.

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Bitte mal ganz langsam mit solchen Unterstellungen. Internationales Namensrecht ist hochkomplex. Man kann jedoch ohne Nachnamen beurkunden oder mit einem Zusatz (Namensführung nicht nachgewiesen). Das würde ich in dem Fall beantragen (wäre ich ihr Anwalt).

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