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Papadino²
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Familienmensch. Beruflich was mit Jura und Verwaltung. Jurist (LL.B) und Verwaltungsfachwirt. Studiert Jura im Master.
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Doch. Es ist ein VA. Außenwirkung ist auch dann gegenüber dem eigenen Rechtsträger möglich, wenn die Maßnahme auch gegenüber privaten ergehen könnte. Baut der Kreis eine Schule braucht er auch vom Kreis eine Baugenehmigung

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Oder etwas deutlicher: Maßnahmen gegenüber dem eigenen Rechtsträger sind dann Verwaltungsakt, wenn sie auch gegenüber Privaten ergehen könnten. Beispiele sind die Baugenehmigung oder Nutzungsuntersagung des Bauordnungsamtes des Kreises gegenüber dem Kreis oder der Müllgebührembescheid.

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