Weil es hinterfragt wird: Wenn Richter*innen absehen können, dass sie einen Eilfall bekommen werden, bei dem großer Zeitdruck herrschen wird, beginnen die guten unter ihnen sofort mit der Vorbereitung der Entscheidung. Nur so kann qualitativ guter und rechtzeitiger Rechtsschutz gewährt werden. 1/
Danke für die Erläuterung, hab mich schon gefragt, wie man so was vorbereiten kann.
Dabei kann man schon den Tatbestand soweit vorbereiten, wie er bereits erkennbar ist. Man kann offene Rechtsfrage besprechen und die Lösung schon einmal zu Papier bringen. Man kann den Sachverhalt auch schon unter die Rechtsansicht subsumieren. Und ganz fleißige schreiben alternative Lösungen. 2/2
Und das ist nur vernünftig. Natürlich hat man sich im VGH genau überlegt, was alles passieren kann.
In dem Verfahren vor dem ThürVerfGH sind weder Antrag noch Erwiderung über Nacht eilig zusammengeklöppelt worden. Es wäre ja völlig absurd und fahrlässig, zu erwarten oder gar zu fordern, dass ausgerechnet die Entscheidung ohne jede Bedenkzeit zustandekommen muss.