Für ein "Böllerverbot" müsste man übrigens nur §23 Absatz 2 Satz 2 SprengV streichen, um die Ausnahme von der Erlaubnis- und Befähigungspflicht aufzuheben. Man müsste gar nichts verbieten, man müsste nur darauf bestehen, dass die Menschen, die mit dem Feuerwerk hantieren, wissen, was sie tun.
Jetzt gehst du aber zu weit! Demnächst braucht man noch nen Führerschein zum Autofahren oder nen Waffenschein zum Besitz von Schusswaffen oder was?!
Eine 0,0 Promille Grenze würde sicher schon etwas helfen. Es kann nicht sein, dass Besoffene mit Sprengstoff in der Öffentlichkeit hantieren dürfen. (Persönlich wäre mir ein Verbot von Sprengstoff in privaten Händen lieber, aber das wird leider ein Wunschdenken bleiben).
Ist dann also ähnlich, wie beim sogenannten Genderverbot oder beim Heizungszwang: gibbet nicht
Wie will man das durchsetzen? Hier (Berlin, Stadtrand) böllert es "ganzjährig". Nicht ständig und permanent, aber trotzdem deutlich hörbar. Ich glaube niemand käme auf die Idee, nachts um 1:30 die Polizei anzurufen, weil irgendwo 10 Kracher knallen.
Stimmt. Und in Satz 1 muss das mit dem Datum noch raus. Und dieser Befähigungsschein muss definitiv ein hohe Hürde darstellen. Sehr gute Idee!
Ganz genau. Eigentlich ist der ganze Bums ja verboten, nur an 2 Tagen ausnahmsweise (Traditions-Kinder-Freiheit-Bla) erlaubt (mit dem F2-Zeug), F1 (Jugendfeuerwerk) ist eh ganzjährig erlaubt, z. B. Wunderkerzen und so kleines Piff-Puff.
… funktioniert beim Autofahren ja schon sehr gut…
Uiuiui das steht doch im Grundgesetz, dass man sich die Hand und das Ohr vom Nachbarn wegsprengen darf! 🤭
Es geht ja IMO nicht darum, inhaltlich zu argumentieren. Es geht doch darum, dass das Volk mit Brot und Spielen besser in Zaum gehalten werden kann.
Als ich gelesen habe das 1% des Feinstaubs allein von der Böllerei stammt hat mich das schier umgehauen, weil das ja nur ein halber Tag des Jahres ist. Und irgendein Politiker nannte das dann "insignifikant" (19% ist Straßenverkehr. Also das äquivalent von mehr als 5% Straßenverkehr!)