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Oliver Löffel
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Interessante Frage zur Plattformhaftung: Müssen Plattformen für außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten aufkommen, wenn sie trotz Hinweises auf Rechtsverletzung nichts unternehmen? HH wohl (-) www.linkedin.com/posts/dr-j%C...@offenenetze.de@gntrbrth.bsky.social

Dr. Jörn Claßen on LinkedIn: #medienrecht #presserecht
Dr. Jörn Claßen on LinkedIn: #medienrecht #presserecht

Ich wage den Versuch, LinkedIn für einen fachlichen Deep Dive zu nutzen und lade insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus dem #Medienrecht / #Presserecht…

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Ggntrbrth.bsky.social

Soweit ich weiß gibt es dazu noch nichts aus K, jedenfalls nicht zum UrhR. Ist eine interessante Frage, ich persönlich hielte ggf schon das erste anwaltliche Schreiben mit der Takedown-Forderung für erstattungsfähig nach GoA

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Ooffenenetze.de

Ich kenne es so, wie es HH macht. Wenn man sich Novembermann und VI ZR 401/17 ansieht, wird man schnell an nur eine Angelegenheit iSv 15 RVG denken. 1/

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