Interessante Frage zur Plattformhaftung: Müssen Plattformen für außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten aufkommen, wenn sie trotz Hinweises auf Rechtsverletzung nichts unternehmen? HH wohl (-) www.linkedin.com/posts/dr-j%C...@offenenetze.de@gntrbrth.bsky.social
Ich wage den Versuch, LinkedIn für einen fachlichen Deep Dive zu nutzen und lade insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus dem #Medienrecht / #Presserecht…
Soweit ich weiß gibt es dazu noch nichts aus K, jedenfalls nicht zum UrhR. Ist eine interessante Frage, ich persönlich hielte ggf schon das erste anwaltliche Schreiben mit der Takedown-Forderung für erstattungsfähig nach GoA
Ich kenne es so, wie es HH macht. Wenn man sich Novembermann und VI ZR 401/17 ansieht, wird man schnell an nur eine Angelegenheit iSv 15 RVG denken. 1/