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Markus
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Mmarkush.bsky.social

Sorry, ich kann den Artikel nicht ernst nehmen. Das Framing von Radfahrern als Verkehrsbehinderung schürt weiter das Gegeneinander statt miteinander. Der nachfolgende Verkehr wird in der Fahrradstraße ja gerade nicht behindert, sondern muss Rücksicht nehmen und kommt langsamer voran.

Fahrradstraße und Fahrradzone
Auch in Fahrradstraßen und -zonen darf maximal 30 km/h gefahren werden. Das gilt für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder. Übrigens: Hier dürfen Radlerinnen und Radler immer nebeneinander fahren, auch dann, wenn der nachfolgende Verkehr behindert wird.
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Mmarkush.bsky.social

Der ADAC könnte den Artikel auch nutzen, um Autofahrende auf die eigene Pflicht zur Rücksicht aufzufordern und auf den Mindestabstand beim Überholen hinzuweisen sowie die möglichen Pendelbewegungen wenn es bergauf geht. Muss nicht zwingend in diesem Artikel sein, ein Link tät es auch. Schade.

Gemeinsamer Geh- und Radweg
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen teilen sich Radfahrende und Fußgänger bzw. Fußgängerinnen die Verkehrsfläche. Es ist daher erforderlich, dass der Radverkehr Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nimmt und, falls erforderlich, die eigene Geschwindigkeit an die Geschwindigkeit des Fußverkehrs anpasst. Außerdem müssen Radelnde mit Schreckreaktionen von Fußgängerinnen und Fußgängern, vor allem älteren Menschen und Kindern rechnen und notfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
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AWadfcwedel.bsky.social

Das ist aber im Grunde das Framing der StVO; §2 (4): "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." Bei Fahrradstraßen ist der letzte Halbsatz nicht enthalten. Daraus würde ich denen keinen Vorwurf machen

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