Sorry, ich kann den Artikel nicht ernst nehmen. Das Framing von Radfahrern als Verkehrsbehinderung schürt weiter das Gegeneinander statt miteinander. Der nachfolgende Verkehr wird in der Fahrradstraße ja gerade nicht behindert, sondern muss Rücksicht nehmen und kommt langsamer voran.
Der ADAC könnte den Artikel auch nutzen, um Autofahrende auf die eigene Pflicht zur Rücksicht aufzufordern und auf den Mindestabstand beim Überholen hinzuweisen sowie die möglichen Pendelbewegungen wenn es bergauf geht. Muss nicht zwingend in diesem Artikel sein, ein Link tät es auch. Schade.
Das ist aber im Grunde das Framing der StVO; §2 (4): "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." Bei Fahrradstraßen ist der letzte Halbsatz nicht enthalten. Daraus würde ich denen keinen Vorwurf machen