BLUE
Profile banner
P
psilzcremesuppe
@psilz.bsky.social
Halbherzige Altglastonne Ich finds einfach schön da zu sein wo die Leute hingehen und zu gucken was die da so machen sie/ihr www.instagram.com/psilz?igshid=YzVkODRmOTdmMw==
295 followers259 following4.5k posts
Ppsilz.bsky.social

@alt-text.bsky.social

1

GAalt-text.bsky.social

Alt text 1 through 4 of 8

Mit Urteil vom 03.11.2023, Az. 3 O 1000/23, hat es das Landgericht Dresden dem Kreisverband Dresden der AfD einmal mehr verboten, eine Äußerung über die Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline aus einem Wahlkampfflyer im Dresdner Oberbürgermeister- Wahlkampf zu wiederholen. Die AfD Dresden hatte sich im Sommer 2022 in einem Wahlkampfflyer im OBM-Wahlkampf wie folgt geäußert: 'Sicherer Hafen'; Hilbert und Jähnigen haben den Beitritt zur Initiative,Sicherer Hafen' unterstützt. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen, wie ,Mission Lifeline' mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme." "" Hiergegen wandte sich die Seenotrettungsorganisation im Juli 2022 mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und machte einen Unterlassungsanspruch geltend. Denn tatsächlich profitierten die Seenotretter nie finanziell von der Initiative ,,Sicherer Hafen" und hatten in diesem
Zusammenhang auch keine Gelder erhalten, um ihre Arbeit zu finanzieren. Mit Urteil vom 14.02.2023, Az. 4 U 2331/22, hatte Anfang des Jahres bereits das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die AfD- Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung und rechtswidrig sei.
Dieses Urteil wollte der Dresdner AfD-Kreisverband aber nicht als abschließend akzeptieren und erzwang ein weiteres Verfahren am Landgericht Dresden. Auch dieses Verfahren hat die Partei nunmehr verloren. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 03.11.2023 fest: ,,Die streitgegenständliche Äußerung "Folge: Förderung von Schlepperorganisationen, wie ,Mission Lifeline' mit Steuergeldern." stellt bei einer Auslegung am Maßstab des Durchschnittslesers bei der gebotenen Zugrundelegung des gesamten Wurfzettels keine Meinungsäußerung, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, wie vom Oberlandesgericht Dresden bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ausgeführt und worauf Bezug genommen wird." „Enthält eine Äußerung einen erwiesen falschen oder bewußt unwahren Tatsachenkern, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück. An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender
Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse."
1
Profile banner
P
psilzcremesuppe
@psilz.bsky.social
Halbherzige Altglastonne Ich finds einfach schön da zu sein wo die Leute hingehen und zu gucken was die da so machen sie/ihr www.instagram.com/psilz?igshid=YzVkODRmOTdmMw==
295 followers259 following4.5k posts