Danke für die Gelegenheit zu diesem Gespräch, @kalla77.bsky.social@skepges.bsky.social !
Hier wird auch deutlich, dass Arneimitteleigenschaft, Binnenkonsens, Regelleistungen für Kinder hier keine Rolle spielen, weil dies arzneimittelrechtliche Regelungen sind, die alle ohne das SGB V gar keine Verbindung zu Krankenkassen und Erstattungsregeln haben. Lauterbach kappt diese Verbindung.
Der Minister nimmt nur die Rechtslage ernst. Das BSG urteilte schon 2016, dass sozialrechtlich für die Zulässigkeit von Erstattungen bei Homöopathie die gleichen Maßstäbe nach § 12 SGB V zu gelten haben wie für alle anderen Dinge auch. Er stellt nun klar, dass diese Maßstäbe nicht erfüllt sind.
Das ist sogar diametral entgegengesetzt! susannchen.info/naturheilkun...
Liebe Leserinnen und Leser, „Homöopathie ist keine Naturheilkunde“. Die Gleichsetzung von Homöopathie und Naturheilkunde ist aber sogar doppelt falsch: Damit „adelt“ man nicht nur fälschlic...
Der Dozentin ja offenbar auch nicht. 😊
"Nutzts nix, so schadets nix" ist genauso ein dummer Satz wie "Wer heilt hat Recht". Einfachste Logik: Unwirksame Behandlungen verursachen zwangsläufig Schäden, von unnötigen akuten Beschwerden bis hin zu lebenslangen Beeinträchtigungen, Traumata oder gar Tod. Was ist daran so schwer zu begreifen?
Na. Ein Krankheitsbild, das ein hohes Risiko einer Entzündung der Lymphbahnen (Erysipel) beinhaltet, die sich in eine solide Sepsis erweitern kann. Lebensgefahr. Kannst froh sein, dass du den Fängen dieses "Arztes" entkommen bist.
Für so ein Statement lohnt es sich doch nicht, den Rechner anzuwerfen. Da ist das Rezept für Gundel Gaukelys Zaubertrank aufschlussreicher. Sie sagen mit diesem Statement genau gar nichts. Lassen Sie das. Hier diskutieren Leute mit tieferem Wissen.
Dann gehts hier wohl gar nicht um Homöopathie. Was fürs Ernstnehmen Ihres Posts fatal ist.