Relevant ist die Gesetzeslage mit einer autozentrierten StVO, die eher Autos und nicht Menschen und Umwelt schützt, weil sie dem MIV den Vorrang einräumt. Wenn das verändert wird, dann ergeben sich viele Fragen von selbst und welche Gerichte verhandeln gerne auch zum Tod eines Radfahrers? 😐
Nicht die StVO muss verändert werden, sondern die Verhältnisse im Straßenverkehr. Auf Landstraßen müssen z.B. unbedingt baulich getrennte Spuren für Fußgänger und Radfahrer angelegt werden. Innerorts durchgängig Tempo 30. Es hilft nichts, Menschen die kurzzeitig unaufmerksam waren, stärker zu
Das ist richtig.Und gleichzeitig können Gerichte nur entsprechend entscheiden,wie die Gesetzeslage es zulässt. Und daher wäre es wichtig,die StVO so zu ändern,dass sie Menschen und nicht Autos schützt. Dann sind Gerichte auch entlastet, wenn sie z.B. nicht zum Tod eines Radfahrers verhandeln müssen.
Ich erinnere mich noch daran, als die Unfallstätte von Natenom verwüstet wurde.😐🖤 Die Polizei ermittelte dann wegen Sachbeschädigung. Gegen Empathielosigkeit gibt’s eben kein Gesetz. Aber man kann die StVO so ändern, dass Menschen und nicht Autos besser geschützt werden.
🖤 Man gehe davon aus, dass der Fahrer A. trotz guter Sichtverhältnisse "aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen" und mit 90 km/h erfasst habe. A. habe sich vorschriftsmäßig verhalten. Warnweste und Beleuchtung. Geldstrafe von 150 Tagessätzen und Fahrverbot von 2 Monaten. www.zeit.de/mobilitaet/2...
Anfang des Jahres wurde Andreas Mandalka auf seinem Rad von einem Pkw erfasst und getötet. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld beim Autofahrer.
Man muss sich nicht immer dem Framing der StVO hingeben wenn man erkennt, dass dies Unsinn ist. Auch dass das nebeneinander fahren erlaubt ist, wissen viele im Blechle nicht: Mega Platz zum Dran vorbei fahren und es wird eng und hupend überholt.
Das ist aber im Grunde das Framing der StVO; §2 (4): "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." Bei Fahrradstraßen ist der letzte Halbsatz nicht enthalten. Daraus würde ich denen keinen Vorwurf machen
"Unsere Fahrer*innen sind dazu angehalten stets die Verkehrsregeln einzuhalten. Vereinzeltes Fehlverhalten bitten wir zu entschuldigen." ...oder so. #dhl#falschparker#stvo#muenchen
Paragraph 1 STVO Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Kommt durch ein Fahrzeug ein Mensch um’s Leben, ohne dass er das selbst verschuldet hat, ist Führer*in nicht vorsichtig genug gewesen und wird belangt! 1/x