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Eemha.bsky.social

Relevant ist die Gesetzeslage mit einer autozentrierten StVO, die eher Autos und nicht Menschen und Umwelt schützt, weil sie dem MIV den Vorrang einräumt. Wenn das verändert wird, dann ergeben sich viele Fragen von selbst und welche Gerichte verhandeln gerne auch zum Tod eines Radfahrers? 😐

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PSpeter-scholz.bsky.social

Nicht die StVO muss verändert werden, sondern die Verhältnisse im Straßenverkehr. Auf Landstraßen müssen z.B. unbedingt baulich getrennte Spuren für Fußgänger und Radfahrer angelegt werden. Innerorts durchgängig Tempo 30. Es hilft nichts, Menschen die kurzzeitig unaufmerksam waren, stärker zu

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Eernstd.bsky.social

lost ecke 3/3

s/w. metallenes zauntor am gebäude des nazistischen tempelhofer flughafens. so eine radar-kugel auf dach. straßenschilder "hier gilt die stvo" und andere.
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Eemha.bsky.social

Das ist richtig.Und gleichzeitig können Gerichte nur entsprechend entscheiden,wie die Gesetzeslage es zulässt. Und daher wäre es wichtig,die StVO so zu ändern,dass sie Menschen und nicht Autos schützt. Dann sind Gerichte auch entlastet, wenn sie z.B. nicht zum Tod eines Radfahrers verhandeln müssen.

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Mmarkush.bsky.social

Man muss sich nicht immer dem Framing der StVO hingeben wenn man erkennt, dass dies Unsinn ist. Auch dass das nebeneinander fahren erlaubt ist, wissen viele im Blechle nicht: Mega Platz zum Dran vorbei fahren und es wird eng und hupend überholt.

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AWadfcwedel.bsky.social

Das ist aber im Grunde das Framing der StVO; §2 (4): "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." Bei Fahrradstraßen ist der letzte Halbsatz nicht enthalten. Daraus würde ich denen keinen Vorwurf machen

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"Unsere Fahrer*innen sind dazu angehalten stets die Verkehrsregeln einzuhalten. Vereinzeltes Fehlverhalten bitten wir zu entschuldigen." ...oder so. #dhl#falschparker#stvo#muenchen

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Pneusser.bsky.social

Bin mir sicher, das Urteil von 2 Monaten Fahrverbot und 150 Tagessätzen im Fall #natenom wird viele Autofahrer aufschrecken lassen, die denken bestimmt alle "oha, dann fahre ich ab sofort vorsichtig und rücksichtsvoll, vielleicht sogar nach StVO"

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Paragraph 1 STVO Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Kommt durch ein Fahrzeug ein Mensch um’s Leben, ohne dass er das selbst verschuldet hat, ist Führer*in nicht vorsichtig genug gewesen und wird belangt! 1/x

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